Bundes- und Landespolitiker sind durch die strafrechtliche Norm des §188 StGB besonders vor übler Nachrede geschützt. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Kommunalpolitiker. Die Bundesjustizministerin setzt sich jetzt dafür ein, dass auch Kommunalpolitiker mit in den Schutzbereich dieser Norm fallen sollen. Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann Die Initiative ist zu begrüßen. Jedoch Weiterlesen…
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